Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auf diesem Artikel 1 fußt unser gesamtes Rechtssystem. Bei der Behandlung fortgeschrittener Erkrankungen und in der Begleitung Sterbender kommt es jedoch zu Beeinträchtigungen des Würdeempfindens – auf krankheitsbezogener, sozialer oder psychischer Ebene. Um Menschen in ihrer letzten Lebensphase würdevoll begleiten zu können, braucht es eine besondere Haltung der Behandlerinnen und Behandler, zu der auch deren Selbstfürsorge gehört.
Im Vortrag erläutert Dr. Elisabeth Jentschke, wie es gelingen kann, das Sterben in Würde im gesamten ambulanten und stationären Bereich zu ermöglichen. Angesprochen sind Ärzte, Pflegekräfte, Menschen in psychosozialen Berufen, Seelsorger, Hospizbegleiter und alle Interessierten. Anmeldeschluss ist der 9. Februar.