Das Stadtmarketing "Würzburg macht Spaß" hat eine Übersicht zu den heutigen Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats zur 15. BayIfSMV erstellt. Diese treten ab morgen 24. November in Kraft und gelten bis einschließlich 15. Dezember 2021. Aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen wird folgendes neu geregelt:
- Für Ungeimpfte/Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: es dürfen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
- Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt künftig auch für: Körpernahe Dienstleistungen (inkl. Friseure), Hochschulen, außerschulische Bildung (Musik-, Fahr-, Volkshochschulen, etc.), berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive, Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen.
Ausgenommen davon sind: Groß- und Einzelhandel, medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen.
- In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (Geimpfte/Genesene brauchen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):
Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Freizeiteinrichtungen, private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten, soweit nicht Gastronomie.
Dort wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:
Es gelten Personenobergrenzen (in- und outdoor maximal 25% der Kapazität, Messen nur ¼ der Besucherzahlen, höchstens 12.500 Personen täglich)
Indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig auch am Platz Maske getragen werden
Einhaltung des Mindestabstands zu Personen die nicht dem eigenen Hausstand angehören
Landesweit und für alle gilt außerdem
- Sperrzeit in der Gastronomie („Sperrstunde“) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr
- Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen
- Jahres- und Weihnachtsmörkte sowie Volksfeste unterbleiben
- Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10qm Ladenfläche
Weitere Informationen zur Verordnung findet man online unter https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/