© Christian Neubert
Das aktuelle Gefälle
Drei Streifen aus Herzogenaurach standen jüngst vor Gericht. Vor dem der Europäischen Union in Luxemburg. Warum?
Weil das europäische Amt für geistiges Eigentum der Ansicht ist, dass drei gleich breite, parallel verlaufende Streifen nicht automatisch mit dem Sortiment der Sportausstatter von Adidas in Verbindung gebracht würden.
Die Adidas-Aktie macht daraufhin direkt ne Rolle Rückwärts, fiel um fast zwei Prozent. Dabei nimmt das Urteil im Endeffekt keinen Einfluss auf den markenrechtlichen Schutz, den das Unternehmen genießt. Erst im März wurde der belgischen Firma Shoe Branding Europe untersagt, Schuhe mit zwei diagonal verlaufenden Streifen zu versehen.
Wohl, weil sich jemand verzählen konnte. Und zwei Streifen sind ja nur einen von drei entfernt. Näher dran kann man nicht sein – es sei denn, man hat vier Streifen. Wie z.B. die Zahnpasta von Dentagard. Die enthält bekanntermaßen Kamille, Minze, Myrrhe und Salbei als Naturkräuterextrakt in den grünen Streifen.
Liefert das Potential für weiterführende Verfahren? Und wie sportlich nimmt das der Dentagard-Biber? Wir werden sehen…